Bei uns liegt Ihr Erfolg in der Luft
Mit unseren Drohnen, Quadrocoptern, UAV (unmanned aerial vehicle) können wir Luftbilder aus jeder Richtung erstellen (beliebiger Winkel bzw. senkrecht nach unten oder waagerecht nach vorne). Flughöhen sind theoretisch bis 760m genehmigungsfähig. (Luftraum G bzw. außerhalb des kontrollierten Luftraums).
Die verwendete kalibrierte Kamera mit Festbrennweite hat einen 20MP Sensor. Die UAV (unmanned aerial vehicle oder auch Drohne) sind mit GPS ausgestattet und dadurch geeignet vorgeplante Flüge zu absolvieren. Dadurch lassen sich auch an verschiedenen Tagen Bilder von derselben Stelle machen (zB. für Baustellendokumentation).
Anwendungszwecke sind in erster Linie die Weiterverarbeitung zu photogrammetrischen Vermessungsprodukten (Drohnenvermessung) wie zB. Orthofotos oder 3D Modellen, aber auch die Dokumentation (zB. von Baustellen oder Bauteilen) oder das Erstellen von hochdichten Bildern fertiger Bauten für großformatige Ausdrucke.
Bereits seit 2008 benutzen wir Multicopter Drohnen für Luftbilder bzw. Photogrammetrie und waren damit eines der ersten Vermessungsbüros in Deutschland, die diese Technik einsetzen. In dieser Zeit hat sich viel verändert - die ersten Quadrocopter hatten noch nicht einmal GPS.
Aktuelle Drohnen haben Kollisionsschutz und "return to home" Funktionen. Auch die Vorschriftenlage ändert sich ständig. Seit 2010 mussten Flüge nach Luftverkehrsordnung §16 (1) Nr. 7 beim Landesluftfahrtamt genehmigt werden (Aufstiegserlaubnis). Ab 31.10.2018 gab es die Allgemeinverfügung des RP Stuttgart (u.a.), die zum 31.12.2021 widerrufen wurde. Denn am 01.01.2021 ist die EU Durchführungsverordnung 2019/947 in Kraft getreten und wurde im Laufe des Jahres 2021 in deutsches Recht umgesetzt (Luftverkehrsordnung). Seit da gibt es die Geografische Allgemeinerlaubnis bzw. Geografische Einzelerlaubnis.
Seit dem 01.10.2017 wurde ein Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) benötigt, der am 01.01.2022 ungültig wurde. Das EU Recht verlangt jetzt (für unsere Einsätze) den großen EU Drohnenführerschein (Fernpilotenzeugnis A2). Dieser baut auf dem kleinen A1/A3 auf.
Alle Flüge werden in Einklang mit den geltenden Vorschriften durchgeführt. Außerdem müssen beim Erzeugen von Luftbildern generell Persönlichkeitsrechte beachtet werden.
Referenzen [ ➔ ]